Glossar: Fachbegriffe einfach erklärt.
Verstehen Sie Ihren Mietvertrag und Ihre Rechte. Hier finden Sie die wichtigsten Definitionen rund um Kaution, Miete und das Mietverhältnis in der Schweiz – von Kündigung bis Übergabe.
A Amtlicher Ausweis
Für die Eröffnung eines Mietkautionskontos oder den Abschluss einer Versicherung ist eine Identifikation notwendig. Akzeptiert werden in der Schweiz: Schweizer Identitätskarte, Schweizer Pass oder der Ausländerausweis (B/C).
B Bürgschaft
Bei der Mietkautionsversicherung (wie goCaution) hinterlegt der Mieter kein Bargeld. Stattdessen stellt die Versicherung eine Bürgschaftsurkunde aus. Sie verpflichtet sich, gegenüber dem Vermieter für Forderungen bis zur Kautionshöhe einzustehen.
B Bruttomiete
Die Bruttomiete ist die Summe aus Nettomiete (Mietzins) und Nebenkosten. Für die maximale Höhe des Mietzinsdepots bei Wohnräumen wird häufig auf die Bruttomiete abgestellt (z.B. 3 Bruttomonatsmieten).
G Gemeinschaftskonto (WG / Paar)
Bei Wohngemeinschaften oder Paaren kann die Kaution über mehrere Mieter laufen. Wichtig ist, dass im Mietvertrag klar geregelt ist, wer Vertragspartner ist – und ob Solidarhaftung gilt.
H Hausordnung
Regeln zur Nutzung der Liegenschaft (z.B. Ruhezeiten, Waschküche, Haustiere). Sie ist oft Bestandteil des Mietvertrags oder wird separat übergeben und ist für Mieter verbindlich.
K Kündigung (Mietvertrag)
Die Kündigung beendet das Mietverhältnis. Je nach Vertrag und Kanton gelten Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen; bei mehreren Mietern müssen oft alle unterschreiben.
K Kündigungsfrist
Zeitraum zwischen Kündigungserklärung und Vertragsende. Bei Wohnungen sind oft 3 Monate üblich (je nach Vertrag). Wird die Frist verpasst, verlängert sich das Mietverhältnis bis zum nächsten ordentlichen Termin.
K Kündigungstermin
Das Datum, auf welches der Mietvertrag ordentlich gekündigt werden kann (z.B. Ende März/September). Viele Mietverträge nennen feste Termine, insbesondere bei älteren Verträgen.
M Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter: Mietzins, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfrist, Übergabe, Haustiere, Untervermietung und weitere Vertragsklauseln. Er ist die wichtigste Grundlage im Streitfall.
M Mietzins (Nettomiete)
Der Mietzins ist die eigentliche Miete ohne Nebenkosten. Nebenkosten (Akonto/Pauschale) kommen je nach Vertrag hinzu. Änderungen am Mietzins müssen formal korrekt mitgeteilt werden.
M Mietkautionskonto (Sperrkonto)
Ein Bankkonto, das auf den Namen des Mieters lautet, aber zugunsten des Vermieters verpfändet ist. Der Mieter kann während der Mietdauer nicht auf das Geld zugreifen.
M Mietzinsdepot
Ein in der Schweiz gebräuchliches Synonym für Mietkaution oder Mietkautionskonto. Es darf bei Wohnräumen maximal 3 Bruttomonatsmieten betragen.
N Nebenkosten (Akonto / Pauschale)
Nebenkosten sind Kosten für z.B. Heizung, Warmwasser oder Hauswartung. Akonto bedeutet Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung, Pauschale ist ein fixer Betrag ohne spätere Abrechnung (gemäss Vertrag).
O OR (Obligationenrecht)
Das Schweizer Bundesgesetz, welches das Mietrecht regelt. Artikel 257e OR befasst sich spezifisch mit der Sicherheitsleistung durch den Mieter.
R Referenzzinssatz
Der Referenzzinssatz beeinflusst Mietzinse in der Schweiz. Steigt oder sinkt er, können Mieter bzw. Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietzinsanpassung verlangen (je nach Vertrags- und Indexlage).
S Solidarhaftung
Unterzeichnen mehrere Personen den Mietvertrag (z.B. WG oder Paare), haften alle solidarisch. Das bedeutet, der Vermieter kann die gesamte Kautionssumme oder Miete von jeder einzelnen Person einfordern.
S Stempelsteuer
Eine Bundesabgabe in der Schweiz. Bei Mietkautionsversicherungen beträgt diese 5% der Prämie. In unserem Prämienrechner ist die Stempelsteuer bereits transparent inkludiert.
U Untervermietung
Wenn der Mieter die Wohnung ganz oder teilweise an Dritte weitervermietet. In der Regel braucht es eine Zustimmung des Vermieters (mit Angaben zu Mietzins, Person und Dauer). Regeln und Formvorschriften ergeben sich aus Gesetz und Mietvertrag.
Ü Übergabe / Wohnungsübergabe
Termin bei Einzug oder Auszug, bei dem Zustand und allfällige Mängel dokumentiert werden (oft im Abnahmeprotokoll). Für die Kaution ist die Übergabe zentral, weil daraus Forderungen abgeleitet werden können.
V Vermieter / Verwaltung
Der Vermieter ist Eigentümer oder Vertragspartner des Mieters. Häufig übernimmt eine Liegenschaftsverwaltung die Kommunikation, Abrechnung und Abnahmen. Für Kaution, Kündigung und Freigabe ist der Vertragspartner entscheidend.
W Wohnungsabnahmeprotokoll
Das Protokoll, das bei Ein- und Auszug erstellt wird. Es dokumentiert Mängel. Nur Schäden, die beim Auszug neu dazugekommen sind (und keine normale Abnutzung sind), dürfen von der Kaution abgezogen werden.
Z Zahlungsrückstand (Mietzins)
Offene Mietzinse oder Nebenkosten können zu Mahnungen, Betreibung oder Kündigung führen (je nach Ablauf und Fristen). Für Vermieter kann das Mietzinsdepot eine Sicherheit sein – ersetzt aber keine korrekte Zahlungsabwicklung.
F Freigabeformular
Ein Dokument der Bank oder Versicherung, das von Mieter und Vermieter unterzeichnet werden muss, um die Kaution nach Auszug aufzulösen. Ohne Unterschrift beider Parteien bleibt das Geld blockiert.
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