Eine Sicherheitsleistung in Form eines Mietkautionskontos wird von Mietern an Vermieter gezahlt, um eventuelle Reparaturkosten für Schäden oder ausstehende Mietzahlungen während der Mietdauer abzudecken. Diese Sicherheitsleistung hat den Zweck, das Vermögen des Vermieters zu schützen, falls der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im schweizerischen Mietrecht spielt das Mietkautionskonto eine entscheidende Rolle und hat weitreichende Auswirkungen sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter. In diesem Artikel werden wir genauer auf die Funktion, den Betrag, die Rückgabe und andere relevante Aspekte im Zusammenhang mit Mietkautionskonten eingehen, um ein besseres Verständnis dieses wichtigen Elements im Mietwesen zu vermitteln.
Wenn man eine Wohnung in der Schweiz sucht, läuft einem sehr oft das Wort Mietkautionskonto über den Weg. Doch was sind denn eigentlich Mietkautionskontos? Diese und viele weitere Fragen klären wir hier.
In der Regel beträgt die Mietkaution bei Mietwohnungen höchstens drei Monatsmieten. Bei gewerblichen Mietverträge gibt es keine gesetzliche Deckelung, jedoch werden meistens sechs Monatsmieten als Kaution verlangt. In einigen Kantonen gibt es jedoch abweichende Regelungen.
Die meisten Banken in der Schweiz bieten Mietkautionskonten an und alle schneiden im Vergleich ähnlich ab. Beliebte Optionen sind beispielsweise die UBS, die Credit Suisse, die PostFinance und die Raiffeisenbank. Hier gehts zum Mietkautionskonto Vergleich.
Die Kaution wird vom Mieter auf das Mietkautionskonto bei der gewählten Bank überwiesen. Der Mieter und der Vermieter erhält eine Bestätigung über die Einzahlung.
Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution auf einem verzinsten Konto zu hinterlegen, und die Mietkautionszinsen gehören dem Mieter. Leider sind die Banken jedoch nicht gewillt, attraktiven Zinsen auf Mietkautionskontos anzubieten, da solchen Kontos für sie nur Aufwand bedeuten.
Die Mietkaution wird nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vermieters geltend gemacht werden. Dies sollte in der Regel innerhalb von 30 Tagen geschehen.
Der Vermieter kann Ansprüche auf die Mietkaution geltend machen, wenn beispielsweise Schäden an der Wohnung bestehen oder Mietzahlungen ausstehen. Er muss dies dem Mieter schriftlich mitteilen.
Sofern der Mieter das Einverständnis des Vermieters mittels seiner Unterschrift auf dem Freigabeformular kundtut, können Mieter das Mietkautionskonto jederzeit auflösen und das Geld beziehen. In der Regel kann die Mietkaution jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgelöst werden.
Wenn der Vermieter die Mietkaution nicht rechtzeitig zurückzahlt, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten, um sein Geld einzufordern.
In dem meisten Fällen eröffnet der Vermieter das Konto bei der Bank und übermittelt dem Mieter die Dokumente und den Einzahlungsschrein. Es kommt aber auch vor, dass der Mieter dies direkt bei seiner Hausbank regelt und die Mietkaution ohne dazutun des Vermieter stellt. Erfahren Sie hier, wie Sie ein Mietkautionskonto eröffnen können.
Durch den Einbezug einer Mietkautionsfirma können Mieter die Einzahlung auf ein Mieterkautionskonto vermeiden und viel Geld einsparen. Hierfür muss lediglich eine kleine Prämie an die Mietkautionsversicherung geleistet werden.
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Die Eröffnung der Mietkaution ohne Bankdepot dauert nur wenige Minuten und kann online und somit ohne Papiere erfolgen. Ist nach der Registrierung die erste Jahresprämie bezahlt, erhält der Vermieter ein Kautionszertifikat als Bestätigung.