Das Mietkautionskonto:
Rechtliche Grundlagen & Fakten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kaution darf bei Wohnungen max. 3 Monatsmieten betragen.
- Das Konto muss zwingend auf den Namen des Mieters lauten.
- Die Zinsen stehen vollumfänglich dem Mieter zu.
1 Gesetzliche Obergrenze
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt in Artikel 257e die Sicherheitsleistung. Der Gesetzgeber schützt den Mieter vor überrissenen Forderungen, indem er klare Obergrenzen definiert.
Wohnräume
Private Mietverhältnisse
Geschäftsräume
Büro, Ladenfläche, Gewerbe
2 Sicherheit & Zinsen
Ein entscheidender Punkt im Gesetz ist der Schutz vor Konkurs des Vermieters. Das Konto muss bei einer Bank auf den Namen des Mieters laufen.
Auch die Zinsen stehen rechtlich dem Mieter zu und werden dem Sparkonto jährlich gutgeschrieben. Aufgrund der aktuellen Marktlage sind diese jedoch oft vernachlässigbar gering.
3 Rückzahlung & Fristen
Mietende & Abgabe
Nach der Wohnungsabgabe prüft der Vermieter die Räume auf Schäden. Sind keine Mängel vorhanden, sollte die Freigabe sofort erfolgen.
Freigabeformular
Die Bank zahlt das Geld nur aus, wenn beide Parteien (Mieter und Vermieter) den Auflösungsauftrag unterzeichnet haben.
Die 1-Jahres-Frist
Weigert sich der Vermieter grundlos, die Kaution freizugeben? Wenn er innerhalb eines Jahres nach Auszug keine rechtlichen Schritte (Betreibung/Klage) eingeleitet hat, muss die Bank Ihnen das Geld auszahlen – auch ohne seine Unterschrift.
Unser Fazit
"Das Mietkautionskonto ist eine sichere, aber starre Lösung. Ihr Geld ist für Jahre blockiert und erwirtschaftet kaum Zinsen. Wer diese Liquidität lieber für sich nutzen möchte, findet in der Kautionsversicherung die moderne Antwort auf Artikel 257e OR."