Wie funktionieren Mietkautionskonten in der Schweiz? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über Mieterdepots wissen müssen.
In der Schweiz ist es üblich, dass Mieterinnen und Mieter eine Kaution hinterlegen müssen. Diese Sicherheitsleistung wird auf einem Mietkautionskonto verwahrt, das auch als Mietersparkonto, Mieterkautionssparkonto, Mieterdepot oder Mietzinsdepot bezeichnet wird.
Das Mietkautionskonto ist ein sogenanntes Sperrkonto. Während der Laufzeit des Mietvertrags oder ohne Zustimmung des Vermieters kann das auf dem Mietersparkonto hinterlegte Geld nicht abgehoben werden. Die jährlichen Zinsen auf dem Mietersparkonto stehen dem Mieter jedoch jederzeit zur Verfügung.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollte die Kaution innerhalb von 30 Tagen an die ausziehende Person zurückgezahlt werden, sofern keine ausstehenden Mietkosten oder Kosten für Mieterschäden anfallen.
Bei Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution kann die Schlichtungsbehörde einschreiten. Wenn der Vermieter ein Jahr nach Beendigung des Mietvertrags die Kaution nicht in Anspruch genommen hat, gehört der hinterlegte Betrag endgültig der Mieterin oder dem Mieter.
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheitszahlung und kann im Falle von nicht bezahlten Mieterschäden, Mietzinsen oder Nebenkosten verwendet werden. Die Höhe der Mietkaution darf jedoch nicht mehr als drei Bruttomonatsmieten betragen. Die Mietkautionsbeträge sind bis zu 100.000 Franken durch die Einlagensicherung abgesichert.
Der Mieter hat nicht die Freiheit, die Bank für die Hinterlegung der Kaution selbst zu wählen. Dies liegt in der Verantwortung des Vermieters. Als Mieter können Sie jedoch eine Änderung der Bank vorschlagen. Das Mietersparkonto kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter eröffnet werden.
Wie bei herkömmlichen Sparkonten variieren auch die Zinssätze auf Mietersparkonten von Bank zu Bank. In der Regel sind die Zinssätze gleich oder etwas niedriger als bei herkömmlichen Sparkonten. Die Banken erklären die niedrigeren Zinssätze mit den höheren Kosten, die bei der Abwicklung dieser Konten entstehen.
Hier sind die Zinssätze für Mietersparkonten einiger grosser Schweizer Banken im Überblick:
Die Eröffnung, Kontoführung und das Schliessen von Mietersparkonten sind bei einigen Banken kostenfrei. Es gibt jedoch Banken, die Porto- oder Eröffnungsgebühren berechnen (in der Regel einmal jährlich per B-Post).
Einige Anbieter verlangen Eröffnungsgebühren, wie die Credit Suisse mit 100 Franken und die Zürcher Kantonalbank mit 50 Franken. Bei der UBS fällt eine einmalige Kontoführungsgebühr von 100 Franken bei der Ersteinzahlung an.
Ein Mietkautionskonto eröffnenist bei der Zuger Kantonalbank kostenlos, wenn der Kunde neben dem Mietersparkonto auch ein Konto-Set oder ein Kontokorrent bei der Zuger Kantonalbank hat. Andernfalls beträgt die Eröffnungsgebühr 30 Franken.
Einige Banken erheben zusätzliche Gebühren für die Überweisung des Kautionsbetrags oder die Übertragung auf ein Konto ausserhalb der Bank. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) verlangt beispielsweise 20 Franken für die Überweisung, während die Zuger Kantonalbank 20 Franken für die Übertragung berechnet.